Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Ton- und Lichtanlagen
§ 1 Rechte und Pflichten der Vertragspartner
1. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit in Miete zu überlassen.
2. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß einzusetzen, die einschlägigen Vorschriften zum Gebrauch sorgfältig zu beachten, die Miete vereinbarungsgemäß zu zahlen, den Mietgegenstand ordnungsgemäß zu behandeln und bei Ablauf der Mietzeit in ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.
§ 2 Übergabe des Mietgegenstandes, Stornierungen, Verzug des Vermieters
1. Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand zu übergeben.
2. Eine vereinbarte Miete (Buchung) kann bis 24h vor Mietbeginn kostenfrei storniert werden. Bei Absage weniger als 24h vor Mietbeginn fällt 20% des vereinbarten Mietpreises als Stornogebühr an.
3. Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Übergabe in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen. Bei leichter Fahrlässigkeit des Vermieters ist die Entschädigung für jeden Einsatztag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen Mietpreises. Nach Setzung einer angemessenen Frist kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Vermieter zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet.
§ 3 Mängel bei der Übergabe des Mietgegenstandes
1. Der Mieter ist berechtigt und angehalten, den Mietgegenstand vor Mietbeginn zu prüfen und etwaige Mängel anzuzeigen. Der Vermieter hat den Mieter bei Übergabe über bekannte Mängel zu informieren.
2. Mängel, die bei der Übergabe nicht festzustellen waren, sind unverzüglich nach Entdeckung bzw. Inbetriebnahme per E-Mail, Whatsapp oder telefonisch anzuzeigen.
§ 4 Mietpreis Zahlung und Kaution
1. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der im Onlineshop genannten Mietsätze.
2. Die Preise verstehen sich inkl. 19% MwSt.
3. Der Mietpreis ist, wenn nicht anders vereinbart, bei Buchung im Onlineshop fällig. Sollte die Mietsache abgeholt werden, kann der Mietpreis in bar entrichtet werden.
7. Bei erstmaliger Anmietung muss der Mieter dem Vermieter auf Anfrage den Personalausweis zur Datenerhebung vorzeigen.
§ 5 Beendigung der Mietzeit und Rücklieferung des Mietgegenstandes
1. Die Rücklieferung hat bis 24 Stunden nach Mietende zu erfolgen
2. Der Mieter ist verpflichtet, eine verspätete Rücklieferung des Mietgegenstandes dem Vermieter vorher telefonisch oder schriftlich anzuzeigen.
3. Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsmäßigem Zustand im Lager des Vermieters oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft.
3. Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem und ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Verunreinigungen sind vor Rückgabe zu beseitigen, andernfalls fällt eine Reinigungspauschale je nach Aufwand an. Für etwaige Schäden haftet der Mieter – je nach Umfang des Schades – bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
§ 6 Weitere Pflichten des Mieters
1. Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Recht irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen.
2. Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietgegenstandes zu treffen.
3. Der Mieter hat bei allen Unfällen den Vermieter zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Unfällen mit Personenschäden und Diebstahl ist die Polizei hinzuzuziehen.
4. Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 1. bis 3., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht.
§ 7 Verlust des Mietgegenstandes
1. Sollte es dem Mieter schuldhaft oder aus technisch zwingenden Gründen unmöglich sein, die ihm nach § 8 Nr. 3 obliegende Verpflichtung zur Rückgabe des Mietgegenstandes einzuhalten, so ist er zum Schadenersatz verpflichtet.
§ 8 Sonstige Bestimmungen
1. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen des Vertrages sollen schriftlich erfolgen.
2. Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so werden davon die übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.
3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtlich Ansprüche ist Fulda